Was tun, wenn die Freibäder endlich geöffnet, aber Köpper und Döppen verboten sind?

In den letzten Wochen hat es in Deutschland kaum geregnet. Zu Pfingsten ist es nicht nur trocken, sondern so heiß, dass sogar ich Lust kriege, Schwimmen zu gehen. Also informiere ich mich per Internet. In Köln, so lese ich, sind fast alle städtischen Freibäder wieder geöffnet, allerdings unter strengen Hygiene- und Sicherheitsauflagen. Die Zeiten, als man zur Kasse ging und mit Münzgeld eine Eintrittskarte kaufen konnte, ohne sich auszuweisen, sind vorbei. Ins (Un-)Freibad kommt nur, wer im Vorfeld ein E-Ticket kauft. Nur wenn die persönlichen Daten preisgegeben werden, kann – wie es heißt – im Falle eines Corona-Ausbruchs der Infektionsweg zurückverfolgt werden.

Die „Verweildauer“ im Schwimmbad ist zwar offiziell unbegrenzt, aber der Schwimmbadbetrieb wird mitten am Tag unterbrochen. Dann werden die Bäder geschlossen, denn sie müssen desinfiziert werden. Wenn zum Beispiel das Zündorfbad zwischen 14 und 15 Uhr gründlich gereinigt wird, müssen die Badegäste gehen – und dürften kaum noch Lust haben wiederzukommen. Andere Bäder, etwa das Kombibad Paffrath in der Nähe von Köln, schließen zwecks Tiefenreinigung sogar dreimal am Tag. Es würde mich nicht wundern, wenn auch die Liegewiesen desinfiziert würden.

Zwar haben die einzelnen Bäder unterschiedliche Sicherheitskonzepte entwickelt, doch überall hält man sich an gewisse Grundvorgaben. Die Besucherzahl ist begrenzt, während man das Personal aufstockt. Es müssen, so hörte ich, nicht nur weitere Bademeister eingestellt werden, sondern auch Reinigungs- und Sicherheitskräfte.  Geschwommen wird in festgefügten Bahnen – und mit Mindestabstand. Auch hat man das Einbahn-Schwimmen erfunden: Damit die Leute nicht frontal zusammenstoßen, gibt man vielerorts die Schwimm-Richtung vor. Zur Freude mancher Senioren, die man überraschenderweise nicht aus den Bädern verbannt, ist das Überholen verboten.

Vor allem Kindern wird viel abverlangt, denn sie lieben Wasser. Ich weiß noch, dass es für mich nichts Schöneres gab, als an einem heißen Sommertag in ein Schwimmbecken zu springen. Auch das ist im Jahr 2020 verboten. Sprünge vom Beckenrand, so habe ich gehört, sind höchst riskant, weil sich am Beckenrand die Viren tummeln. Auch das Döppen ist verboten, denn beim Döppen hat man Körperkontakt. Ich selber habe nie gedöppt, denn gedöppte Kinder döppen zurück. Döppen ist doof, aber diese kleinen Kämpfchen im Wasser gehören für Kinder dazu.

Was kann man tun? An den See fahren. Von Nippes aus ist der Fühlinger See gut erreichbar. Überregional bekannt ist der See vor allem durch das Summerjam-Festival, das Anfang Juli stattfinden sollte, aber wegen Corona abgesagt wurde. Abseits der Regattastrecke findet man schöne Badeplätze. Mein Tipp: Sich in Nippes aufs Fahrrad setzen und über die Neusser Straße, die irgendwann in die Neusser Landstraße übergeht, stadtauswärts fahren. Nach knapp zehn Kilometern kommt man am Fühlinger See an. Noch ein paar hundert Meter weiter fahren, das Freibad (Eichenprozessionsspinner!) rechts liegen lassen, See 3 ansteuern und sich ein Fleckchen suchen, wo man mehr Platz hat als 1,50 Meter Sicherheitsabstand.

Zur Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners am Fühlinger See gibt die Stadt Köln Auskunft: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/sportstadt/sport-und-erholungsanlage-fuehlinger-see?kontrast=schwarz)

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Als die Hitze noch erträglich war und der Spielplatz gerade wieder geöffnet: Köpper in den Sand

Gestern, als ich zum Einkaufen auf der Neusser Straße war, standen die Leute vor dem Optiker Schlange. Die meisten trugen zusätzlich zum Mundschutz noch eine Sonnenbrille und sahen ziemlich vermummt aus. Ist das nicht offiziell verboten? Ich schaue im Internet nach. Tatsächlich ist es in Deutschland nur bei öffentlichen Versammlungen wie Demonstrationen oder großen Sportveranstaltungen wie Bundesligaspielen laut § 17a des Versammlungsgesetzes (VersG)  verboten, sich zu vermummen. Anders ist das in Österreich. Hier gilt seit Oktober 2017 ein generelles „Verbot der Gesichtsverhüllung“. Doch kann man den Mundschutz anordnen und gleichzeitig die Gesichtsverhüllung verbieten? Eigentlich nicht. Um das Dilemma zu lösen, hat man in Österreich das „Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz“ (es heißt wirklich so!) nachgebessert. Neuerdings ist aus „medizinischen Gründen“ die Gesichtsverhüllung erlaubt. https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/aufenthalt/Seite.120251.html

Doch wie ist es in Deutschland? Eigentlich müsste es Menschen, die einen Mundschutz tragen  -vor allem in Kombination mit einer Sonnenbrille- verboten sein zu demonstrieren. Andererseits kann der Staat den Menschen nicht verbieten, sich zu versammeln, vor allem dann nicht, wenn sie sich mit der Vermummung ordnungsgemäß verhalten. Was also tun? Anfang April wurden im Namen der „Kontaktbeschränkungen zwecks Infektionsschutz“ die Grundrechte kurzerhand (wenn auch „vorübergehend“) umformuliert. https://polit-x.de/documents/3383575/bund/bundestag/wissenschaftlicher-dienst/ausarbeitung-2020-04-15-wd-3-07920-kontaktbeschrankungen-zwecks-infektionsschutz-grundrechte Für Demonstrationen heißt das: „In einem solchen Fall gilt in Bezug auf den Mundschutz kein Vermummungsverbot, da dieser behördlich angeordnet wurde.“ https://www.bussgeldkatalog.org/news/corona-mundschutz-erlaubt-generelles-vermummungsverbot-besteht-nicht-2283709/

Gewiss hat dieses Mädchen (dass es ein Mädchen sein dürfte, sehe ich an den rosafarbenen Schuhen) noch nie was von einem Vermummungsverbot gehört. Als würde es die Maskenpflicht karikieren, hat das Kind den Mund- Nasenschutz übertrieben. Es hat Löcher in einen Karton geschnitten und ihn sich über den Kopf gestülpt.

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Wenn man Anfang April ein Kind traf, waren fast immer die Eltern dabei. Einmal hat ein Kind die Mutter gefragt: „Darf ich den kuscheligen Hund da streicheln?“ Die Antwort der Mutter: „Nein, erst in drei Wochen wieder.“ … Jetzt, Ende Mai, ist das Leben immer noch stark reglementiert, doch die Kinder lassen sich nicht verblöden. Nach der Schule wird der Ranzen in die Ecke gepfeffert – so wie „früher“. Draußen hat kaum ein Kind seine Maske dabei. Die Kinder, die in der autofreien Siedlung wohnen, gehen endlich wieder alleine vor die Tür. Hund Freki wird auch wieder gestreichelt. Jetzt aber versteht er die Welt nicht mehr: Ein Mädchen findet ihn uninteressant!

Ihr kriegt mich nicht!

Ein Gedanke zu „Was tun, wenn die Freibäder endlich geöffnet, aber Köpper und Döppen verboten sind?

  1. Kein Döppen? Echt? Das ist dramatisch! Wir sind kaum mal ohne im Wasser. Bei uns macht das Freibad kommende Woche auch auf. Meine Kinder freuen sich wie Bolle. Wir ziehen uns das trotz sämtlicher Vorschriften mal rein. (Bei uns wird auch Einbahnstrasse geschwommen und das im Zwei-Schicht-Betrieb). Wenn uns wer schräg kommt von wegen Köppen und Döppen – dann wird´s der Schömberger Stausee. Der ist zwanzig Kilometer den Buckel hoch, dann rechts 🙂

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