Elfchen im Sechsten: „Kinderfrüherkennung“

Kennst

du das

Land, wo schon

Kleinkinder zur Musterung müssen?

Dahin!

Eine deutsche Großstadt, Frühjahr 2021: Ein acht Monate altes Mädchen bekommt hohes Fieber. Die Mutter des Kindes vermutet das Drei-Tage-Fieber, eine harmlose Kinderkrankheit, die sie schon bei ihrem älteren Kind miterlebt hat. Es ist selbst für Ärzte nicht so einfach, das Drei-Tage-Fieber zu diagnostizieren: Der für die Krankheit typische Hautausschlag stellt sich verspätet ein, in der Regel erst dann, wenn das Kind kein Fieber mehr hat. Da die junge Frau sich nicht ganz sicher ist, geht sie mit dem Kind zur Kinderärztin.

Es könne das Drei-Tage-Fieber sein, sagt die Kinderärztin, aber das hohe Fieber sei besorgniserregend und könne ein Hinweis sein auf eine Nierenbeckenentzündung. Die komme bei kleinen Mädchen gar nicht so selten vor und müsse wegen drohender Langzeitschäden sofort behandelt werden. Um sicher zu gehen, überweist sie das Kind ins Krankenhaus.

Im Krankenhaus wird ein Corona-Test durchgeführt. Das Kind darf dabei auf dem Schoß der Mutter sitzen und hält still. Der Test ist negativ. Man ordnet eine Blutuntersuchung an, um weitere Krankheiten auszuschließen. Ob ihr Kind nicht am Drei-Tage-Fieber erkrankt sein könne, wendet die Mutter ein, findet aber kein Gehör. Man nimmt dem Kind Blut ab, was für das Kind furchtbar ist. Es schreit, schlägt um sich und windet sich. Eine Mitarbeiterin legt sich auf das Kind, eine andere dreht dem Mädchen den Kopf zur Seite.

Im Anschluss an die Blutabnahme lässt sich das Kind kaum noch beruhigen, es weint und schreit. Die Blut-Werte sind „unauffällig“, aber man will einen Zugang legen. Das Kind soll im Krankenhaus bleiben, da man es weiter „beobachten“ will. Die Mutter übernachtet bei dem Kind, darf es aber nicht zu sich ins Bett nehmen. Sie rückt das Kinderbett an ihres heran und öffnet das Gitter. So beruhigt sich das Kind. Die Mutter kann nicht schlafen. Sie hat Angst um ihr Kind, nicht wegen einer möglichen schweren Krankheit, an die sie nicht glaubt, sondern wegen der ärztlichen Maßnahmen.

Am nächsten Tag fühlt sich das medizinische Personal nicht für das Kind zuständig. Die Mutter wartet stundenlang auf einen Arzt, der sich angekündigt hat, aber nicht kommt. So nimmt sie ihre Tochter auf eigene Verantwortung mit nach Hause. Zwei Tage später klingt das Fieber ab, und das Kind bekommt den Hautausschlag, der für das Drei-Tage-Fieber typisch ist.

Wenige Tage später ist das Kind wieder gesund. Die junge Frau geht einkaufen, legt ihr Kind in den Kinderwagen und nimmt es in den Supermarkt mit. In dem Moment, als sie gemäß Maskenpflicht den medizinischen Mund-Nasenschutz anzieht, schreit ihr Kind wie am Spieß.

Ich habe die Geschichte mitbekommen, weil ich zufällig einer Sprachnachricht gelauscht habe. Ich saß auf einem der einzeln stehenden Stühle vor dem Nippeser Café Eichhörnchen. Auf der anderen Seite der Holzkiste, die als Tisch dient, saß eine Frau, die die Sprachnachricht abhörte. Ich wollte mich wegsetzen, aber die Frau bat mich zu bleiben und die Sprachnachricht mit anzuhören. In Absprache mit der Absenderin, die kurz informiert wurde, stellte sie ihr Smartphone laut. Was ich schreibe, entspricht in etwa dem, was ich gehört habe. Bei ein paar Einzelheiten bin ich mir nicht ganz sicher. Vor allem weiß ich nicht, wie dem Kind Blut abgenommen wurde. Aber ich will es auch nicht wissen, denn ich finde es nur furchtbar.

Geschichten wie diese häufen sich in Corona-Zeiten. Die Atmosphäre in den Krankenhäusern ist extrem angespannt. Viele Ärztinnen und Ärzte haben die Gelassenheit verloren. Wenn es nur irgend geht, sollten Menschen -insbesondere die Eltern fiebernder Kinder- einen Bogen um Krankenhäuser machen.

Später frage ich mich, ob die Blutabnahme überhaupt medizinisch notwendig war. Tatsächlich lese ich im Internet, dass ein Urintest ausreicht, um eine Nierenbeckenentzündung auszuschließen: „Bei unklarem Fieber sollte besonders bei Kindern in den ersten Lebensjahren und spätestens am 4. Fiebertag auch mit einem Urintest eine behandlungs-bedürftige Blasen- oder Nierenbeckenentzündung ausgeschlossen werden.“ https://www.kinderaerzte-im-netz.de/krankheiten/drei-tage-fieber/

Was mutet man Kindern und Eltern zu? Warum wird ein Baby, das Fieber hat und sich ohnehin krank fühlt, auf Corona getestet, warum stellt man schmerzhafte, unzumutbare und offenbar nicht einmal notwendige Untersuchungen an? In Artikel 2 des Grundgesetz(es) für die Bundesrepublik Deutschland heißt es: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Wird hier nicht das Grundgesetz (massiv!) verletzt?

Wohlgemerkt: Kinderärztliche Versorgung ist sinnvoll und wichtig. Eine große medizinische Errungenschaft ist das Apgar- Score, eine Untersuchung, die kurz nach der Geburt auch von Hebammen durchgeführt wird und schnell Aufschluss gibt über den Gesundheitszustand des neugeborenen Kindes. Diese Untersuchung, die weltweit üblich ist, wurde übrigens von einer Frau entwickelt, und zwar von der US-amerikanischen Ärztin Virginia Apgar (1909 -1974). https://de.wikipedia.org/wiki/Apgar-Score…

Doch inwieweit darf der Staat mit medizinischen Maßnahmen in das Leben der Menschen eindringen? Fakt ist: Wir sind nicht nur private Personen, sondern Bürgerinnen und Bürger. In Artikel 6 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Demnach ist es Aufgabe der Eltern, auf die Gesundheit ihrer Kinder zu achten. In der Regel wissen es die Eltern selber: Kinder müssen lernen, sich zu waschen, die Zähne zu putzen, sich durch Kleidung vor Kälte und Regen zu schützen etc. Eltern vermitteln nicht nur Nestwärme und Sicherheit, sondern begleiten ihre Kinder beim Großwerden, beim Laufen- und Sprechenlernen u.u.u.

Doch die Pflege und Erziehung der Kinder ist nicht allein (und leider immer weniger) Eltern-Recht : „Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ (Grundgesetz Art. 6, Absatz 2). Das ist grundsätzlich vernünftig. Demokratie beruht auf dem solidarischen Miteinander. Doch wie weit darf die „staatliche Gemeinschaft“ (wer oder was auch immer sich dahinter verbirgt) mit der Überwachung gehen? Ist die „staatliche Gemeinschaft“ überhaupt noch eine, entfernt sich da nicht ein politischer Elite-Club immer mehr von den Menschen – um sie gleichzeitig zu kontrollieren? Und wie können wir sicher sein, dass der Elite-Club „staatliche Gemeinschaft“ es gut meint mit den Kindern?

Allgemeine kinderärztliche Untersuchungen machen Sinn, auch die U-Untersuchungen – solange sie freiwillig sind. Doch die Freiwilligkeit ist immer mehr eingeschränkt worden.

Verordnungen, die die Entscheidungsfreiheit der Eltern einschränken und den Staat dazu ermächtigen, Familien ärztlich zu überwachen, wurden in Deutschland maßgeblich vorangetrieben durch die ehrgeizige CDU-Politikerin Ursula von der Leyen, Ärztin, Mutter von sieben Kindern und leidenschaftliche Dressurreiterin (Pferde). Von der Leyen, spätere Bundes- Verteidigungsministerin (2013-2019), war von 2005 bis 2009 Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und von 2009 bis 2013 Bundesministerin für Arbeit und Soziales.

Aus dem Jahr 2009 stammt eine Pressemitteilung des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem holprigen Kürzel BMFSFJ, deren Kernaussage, was die „Kinderfrüherkennung“ betrifft, wie folgt lautet:

„Fast alle Bundesländer haben ein verbindliches Einlade- und Erinnerungswesen für Früherkennungsuntersuchungen eingeführt … Zentral sind dabei stets Einladungssysteme mit Rückmeldemechanismen. Wenn Familien nicht zu Untersuchungsterminen beim Kinderarzt erscheinen, wird systematisch nachgehakt. Notfalls schaut das Jugendamt zuhause nach dem rechten.“ ” https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/ursula-von-der-leyen-wir-haben-das-niveau-des-kinderschutzes-in-deutschland-spuerbar-erhoeht–87356

Der immer wieder offen ausgesprochene Hintergedanke ist, dass durch die U-Untersuchungen Fälle von Körperverletzung und sexuellem Missbrauch aufgedeckt werden sollen. Das heißt allerdings, dass alle Eltern hier unter einen Generalverdacht gestellt werden. Kinderärztinnen und Kinderärzte macht man zu Erfüllungsgehilfen, indem man sie dazu aufruft, den Körper der Kinder nach Spuren einer möglichen Gewalteinwirkung abzusuchen. Aber ist der aufspürende ärztliche Blick nicht selber gewaltsam? Was mutet man den Kindern (und Eltern) zu?

Auffällig ist, dass die Fälle von Kindesmisshandlung trotz (oder gerade wegen?) der Untersuchungen nicht sinken, sondern steigen. Außerdem dürfte mit der Ächtung der körperlichen Gewalt die Zahl der psychischen, subtilen Gewaltakte noch einmal deutlich zugenommen haben. Die psychische Misshandlung macht keine blauen Flecken. Seelische Verletzungen sind unsichtbar.

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Kinder-Untersuchungsheft meiner jüngeren Tochter, Jahrgang 1999. Das rechte Blatt („Kinderfrüherkennung“) bezieht sich nicht auf die U8 (linke Seite), sondern ist ein versehentlich nicht herausgetrennter Durchschlag für die KV (Kassenärztliche Vereinigung), der von der U7 stammt. Wir hatten damals das Glück, einen freundlichen Kinderarzt zu finden, der die Punkte nicht einzeln abgehakt hat, sondern den Mut hatte, seiner ärztlichen Intuition zu vertrauen. Schon aus versicherungstechnischen Gründen wird es sich heutzutage kaum ein Arzt/eine Ärztin mehr erlauben, den Bogen nicht akribisch auszufüllen.                                                                                        Unbegreiflich finde ich, dass seit Jahrzehnten niemandem auffällt, dass „Kinderfrüherkennung“ ein Unwort ist. Es gibt medizinische Methoden zur Früherkennung diverser Krankheiten, insbesondere von Krebs (Krebs-Früherkennung). Aber kann man Kinder früherkennen? Ist denn das Kind eine (lebensbedrohliche) Krankheit?

Und wenn dann die Familie endlich wieder die Koffer packt, erlaubt sich die Krankenkasse, ein Wörtchen mitzureden, denn auch und gerade auf Reisen, so redet man uns ein, drohen unseren Kindern Gefahren. Die AOK hat eine 16-teilige Checkliste für die „Kleinkinder-Reiseapotheke“ ins Netz gestellt. Da kann ich nur sagen: Nix wie weg! https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/gemeinschaftlich/artikel/PDF/aok_checkliste-reiseapotheke-kleinkinder.pdf

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