Am 3.10.1990 ist die Deutsche Demokratische Republik der Bundesrepublik Deutschland “beigetreten”, ein Vorgang, der auch als “Überrumpelung” durch den Westen interpretiert werden kann. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, das eigentlich nur ein “Provisorium” war, gilt seitdem für ganz Deutschland. https://stellwerk60.com/2019/10/13/das-ist-sooo-deutsch-unser-heimatministerium-veranstaltet-eine-dooofe-teure-imagekampage/
Mittlerweile denke ich aber, dass nicht nur die DDR der BRD beigetreten ist, sondern (inoffiziell) auch die BRD der DDR. Das JA zur DDR zeigt sich im selbstgerechten Gebaren der bundesdeutschen Obrigkeit, die sich -insbesondere in Gesundheitsbelangen- zunehmend bevormundend und respektlos verhält und immer weiter in die privaten Räume der Bürgerinnen und Bürger (und in die Bürgerin und den Bürger selber) eindringt. Wir erleben eine bundesdeutsche Gesundheits-Politik, die autoritär agiert und sich die DDR-Gesundheitsfürsorge zum Vorbild nimmt.
Nun war die DDR, auch wenn die Bezeichnung “Deutsche Demokratische Republik” etwas anderes vormacht, kein demokratischer Staat. Es gab keine freien Wahlen, sondern ein Einparteiensystem. Eine knapp 1400 Kilometer lange, streng gesicherte innerdeutsche Grenze, der im Westen so genannte “Todesstreifen,” sorgte dafür, dass die Menschen das Land nicht verließen. Den Menschen, die einen Ausreiseantrag stellten, drohten schwere Sanktionen.
Manipulation und Kontrolle waren politischer Alltag. Dabei okkupierte das DDR-Regime nicht nur die Köpfe, sondern auch die Körper der Menschen. Hauptleidtragende der autoritären staatlichen Volkserziehungs-Maßnahmen und der grenzüberschreitenden Gesundheitsfürsorge waren die Kinder. Schließlich gelingt eine umfassende Leibes-Kontrolle der Menschen am besten dann, wenn sie früh anfängt. Bei Verwandtenbesuchen in Leipzig Anfang der 1980er Jahre bekam ich mit, dass Kinder, die in der Krippe betreut wurden, bereits mit zehn Monaten, kaum konnten sie sitzen, “erfolgreich” aufs Töpfchen “gingen”, was für die Erwachsenen natürlich praktisch war. Solcherart kleine “Wunder” waren in der DDR “Normalität” und Produkt einer autoritären Reinlichkeitserziehung, die wiederum Teil einer allgegenwärtigen Gesundheitsfürsorge war.
Im Deutschland-Archiv der Bundeszentrale für Politische Bildung findet sich ein interessanter Text der Psychiaterin und Psychoanalytikerin Agathe Israel, der ganz alltägliche Situationen der DDR-Kinderbetreuung in ihrer Drastik anschaulich beschreibt. Agathe Israel benennt dabei die dramatischen Folgen einer Erziehung, deren Ziel es war, bereits aus Kleinstkindern sozialistische Persönlichkeiten zu formen: “Es eröffnete sich ein Konflikt, der zwar gefühlt, jedoch kaum gedacht und schon gar nicht öffentlich diskutiert werden konnte: Die autoritär-kontrollierende Strategie, Mündigkeit, Empathie und Verantwortung von früher Kindheit anzuerziehen, behinderte die Entwicklung eben dieser Eigenschaften. Dieses Entwicklungsmilieu im „nazifreien“ Teil Deutschlands erzeugte Autoritätsgebundenheit. Sie ist ein wesentliches Kennzeichen des „totalitären Charaktertyps“.” https://www.bpb.de/themen/deutschlandarchiv/259587/fruehe-fremdbetreuung-in-der-ddr/
Gleichzeitig enthält der Artikel eine Fülle erhellender Fakten. Ich bekam viele Informationen, die neu für mich waren, etwa die, dass DDR-Gesundheitsbürokratie und Kindertagesstätten eng miteinander verzahnt waren: “Die Kinderkrippen in der DDR unterstanden dem Ministerium für Gesundheit, das über ein hierarchisch gegliedertes System mit Bezirksärzten und deren Fachreferaten die fachliche und politische Aufsicht und Kontrolle ausübte.” (ebd.)
Zwar unterstehen unsere Kitas nicht dem Bundes-Gesundheitsministerium, aber die bundesdeutschen Gesundheitsbehörden haben unter der Kanzlerschaft der Physikerin Dr. Angela Merkel (CDU), geboren in Westdeutschland, aufgewachsen in der DDR, deutlich an Macht und Einfluss gewonnen. Dass die bundesdeutsche Gesundheitsfürsorge so weit in den persönlichen Alltag vordringen darf, verdankt sich vor allem der kontinuierlichen Zusammenarbeit der Kanzlerin mit der sittenstrengen, hochdisziplinierten CDU-Politikerin Dr. med. Ursula von der Leyen.
Die Politikerin und Ärztin, geboren in Ixelles/Elsene (Brüssel), Belgien, Mutter von sieben Kindern und leidenschaftliche Dressurreiterin (Pferde), kann eine glänzende politische Vita und eine lückenlose Laufbahn (insbesondere unter Merkel) vorweisen: Sie war von 2005 bis 2009 Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Kabinett Merkel I ), von 2009 bis 2013 Bundesministerin für Arbeit und Soziales (Kabinett Merkel II ) und von 2013 bis 2019 Bundesministerin für Verteidigung (Kabinett Merkel III und IV, bis 17. Juli 2019). Am 16. Juli 2019 wurde von der Leyen zur Präsidentin der Europäischen Kommission gewählt. Dieses auf fünf Jahre befristete Amt hat sie seit Ende 2019 inne.
Frau von der Leyen, attraktiv, zielstrebig und durchsetzungsfähig, ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass Verordnungen, die die Entscheidungsfreiheit von Eltern einschränken und den Staat dazu ermächtigen, Kinder und ihre Familien ärztlich zu überwachen, in Deutschland vorangetrieben und durchgesetzt wurden. Von der Leyens besonderes Augenmerk galt dabei den “kostenlos” angebotenen “Kinderfrühuntersuchungen”, die im Jahr 1971 in Westdeutschland eingeführt wurden. Sinn und Zweck dieser “U-Untersuchungen” ist die mit einem peinlichen Unwort tatsächlich so genannte “Kinderfrüherkennung”. https://stellwerk60.com/2021/06/30/elfchen-im-sechsten-kinderfruherkennung/
Unter Familienministerin Ursula von der Leyen wurde die “Kinderfrüherkennung” intensiviert, verschärft und ein verbindliches Einlade- und Erinnerungswesen für Früherkennungsuntersuchungen auf den Weg gebracht. Es ist sozusagen Ursula von der Leyens familienpolitisches Vermächtnis, denn kurze Zeit später sollte sie als Ministerin ins Bundesministerin für Arbeit und Soziales wechseln. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal die Kernaussage einer Pressemitteilung des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (holpriges Kürzel für die Behörde: BMFSFJ) aus dem Jahr 2009 zitieren. Die Pressemitteilung mit dem Titel Ursula von der Leyen: “Wir haben das Niveau des Kinderschutzes in Deutschland spürbar erhöht(.)“ steht nach wie vor auf der offiziellen BMFSFJ– Internet-Seite:
“Fast alle Bundesländer haben ein verbindliches Einlade- und Erinnerungswesen für Früherkennungsuntersuchungen eingeführt … Zentral sind dabei stets Einladungssysteme mit Rückmeldemechanismen. Wenn Familien nicht zu Untersuchungsterminen beim Kinderarzt erscheinen, wird systematisch nachgehakt. Notfalls schaut das Jugendamt zuhause nach dem rechten.” https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/ursula-von-der-leyen-wir-haben-das-niveau-des-kinderschutzes-in-deutschland-spuerbar-erhoeht–87356
Darf der Staat “zum Wohle des Kindes” in private Wohnungen eindringen, nur weil die Familien nicht zu den “empfohlenen” Untersuchungsterminen (und dadurch auch nicht zu den entsprechenden Impfterminen) erscheinen? Stellt so nicht der Staat die Eltern unter den unzulässigen Generalverdacht, ihre Kinder zu vernachlässigen oder sie zu misshandeln? Warum misstraut die Politik den Bürgerinnen und Bürgern? Meines Erachtens ist der “Hausbesuch” des Jugendamts unter den genannten Umständen ein Verstoß gegen Artikel 13 des Grundgesetzes. Zur Erinnerung: “Die Wohnung ist unverletzlich.” (Artikel 13 GG, Absatz 1)
Würde man Frau Dr. med. Ursula von der Leyen darauf hinweisen, dass das verbindliche Einlade- und Erinnerungswesen für Früherkennungsuntersuchungen möglicherweise gegen Artikel 13 des Grundgesetzes verstößt, würde sie (lächelnd) auf den ergänzenden Absatz 7 hinweisen: “Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.” (Fettungen von mir)
Tatsächlich kann Artikel 13 des Grundgesetzes je nach politischem Gutdünken unterschiedlich interpretiert und leider auch missbraucht werden, nicht nur zum Schutze gefährdeter Jugendlicher. Im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen mussten unbescholtene Bürgerinnen und Bürger erleben, dass der private Raum nicht mehr unverletzlich ist – ebenso wenig wie der eigene Körper.
Meine Töchter (damals 25 und 22) und ich (damals knapp 63) mussten, nachdem die ältere im Juli 2021 an der Delta-Variante erkrankt war, nicht nur eine zweiwöchige Quarantäne erdulden, sondern auch den Hausbesuch einer Mitarbeiterin des Gesundheitsamt zulassen, die zur Bekämpfung von Seuchengefahr nach telefonischer Vorankündigung am 23.7.2021 bei uns vorbeikam. Sie übertrat zwar nicht die Tür-, wohl aber die Körperschwelle, um bei mir und meiner jüngeren Tochter den amtlich angeordneten PCR-Test vorzunehmen. Die Frau tat ihre Pflicht, das heißt, sie drang mit dem Teststab durch unsere Nasen hindurch bis an die jeweilige Rachenhinterwand vor.
“Rachenhinterwand” ist ein Bereich meines Körpers, von dem ich nicht wusste, dass ich ihn habe, aber ich hatte, sonst hätte ich mich erst recht verdächtig gemacht. Was dann kam, war sehr unangenehm, vor allem für meine Tochter, die eine Schockstarre simulierte und sich nicht bewegte. Ich weiß noch, dass ich während der Prozedur langsam, ganz langsam vor dem Teststab zurückwich, was clever war, denn die Frau traute sich nicht, “die Verfolgung aufzunehmen”, vermutlich aus Angst zu stolpern. Und was dann passiert wäre, will ich mir gar nicht ausmalen.
Entwürdigende und grenzüberschreitende PCR-Tests, wie sie damals üblich waren – nur zur Bekämpfung von Seuchengefahr -, hätten so brutal, wie wir sie erlebt haben und wie sie allerorts vorgenommen wurden, niemals durchgeführt werden dürfen, insbesondere nicht bei Kindern. https://stellwerk60.com/2022/06/30/in-dem-moment-als-karl-lauterbach-mit-dem-aufzug-steckenblieb-bekam-ich-corona/
(Doch nicht nur die deutsche Gesundheitspolitik hat damals überreagiert. Als meine ältere Tochter im Juni 2021ihre Schwester besuchte, die für zwei Erasmus-Semester nach Durham/UK gezogen war, wurde sie -aus Deutschland anreisend- in die Kategorie “Amber” eingestuft. Das bedeutete: Online-Anmeldung, COVID-19-Test vor Einreise, 2 weitere Tests vor/am Tag 2 und am/nach Tag 8 nach Einreise, häusliche Quarantäne von 10 Tagen mit Möglichkeit einer Freitestung (immerhin “nur” per kostenpflichtigem Selbsttest) am Tag 5 nach Einreise. In der Quarantäne erlebte sie, dass ein Mitarbeiter des NHS (National Health Service) völlig überraschend vorbeikam und ihre Anwesenheit kontrollierte.)
Vergessen scheint, dass Artikel 13 niemals dazu gedacht war, staatliche Übertretungen zu legitimieren. Im Gegenteil: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland war und ist eine Replik auf die Willkürherrschaft der Nationalsozialisten. “Die Wohnung ist unverletzlich(.)” (Artikel 13) ist eine Antwort auf Totalitarismus und Terror im NS-Deutschland. “Die Wohnung ist unverletzlich(.)” ist ein klarer, ein leiser Satz, aber ein unbedingtes “Nie wieder!“. Artikel 13 erinnert an die totale Überwachung in der NS-Zeit, an die Razzien der GESTAPO, an die systematische Durchforstung und Auslöschung von Privatwohnungen und an die Deportationen. Der Satz kommt so zart daher, dass man ihn ganz leicht ignorieren kann, wegpusten. Er ist so zerbrechlich, wie der Mensch selber zerbrechlich ist.
Um zu verstehen, warum die damalige Familienministerin, die nie Bundesgesundheitsministerin war, als Gesundheitskontrolleurin auftritt und dermaßen unerbittlich agiert, sollte man sich ihren Lebenslauf genauer anschauen. Ursula von der Leyen, Tochter des CDU-Politikers Ernst Albrecht, Ministerpräsident von Niedersachen in den Jahren 1976 bis 1990, ist zusammen mit sechs Geschwistern in protestantisch-großbürgerlichen, fast schon feudal zu nennenden Verhältnissen aufgewachsen.
In einem anschaulich geschriebenen Cicero-Artikel aus dem Jahr 2013 gibt uns Constantin Magnis Einblicke in einen von Standesdünkel und Arroganz geprägten, streng durchgetakteten Familienalltag. Der Artikel bezieht sich auf die Zeit nach 1971, als die Familie nicht mehr in Brüssel lebte, sondern in Burgdorf-Beinhorn nahe Hannover. Der berufliche Wechsel von Familienvater Ernst Albrecht, der von 1970 bis 1990 Abgeordneter im Niedersächsischen Landtag war und in den Jahren 1971 bis 1976 einer von fünf stellvertretenden Geschäftsführern des Gebäckherstellers Bahlsen, hatte den Umzug notwendig gemacht.
Ursula ist der Liebling des Vaters. “Trotzdem“, so schreibt Magnis, “wird auch sie zu eiserner Disziplin erzogen. In der Schule wird maximaler Fleiß erwartet, ein Studium ist selbstverständlich, die Promotion erwünscht. Heidi Adele Albrecht erzählt der Bild, wie sie ihren Sohn Harald einmal zur Strafe ohne Handschuhe Brennnesseln pflücken schickt. Fernsehen, berichten Nachbarn, durften die Kinder kaum, Micky Maus lesen auch nicht. Spielkameraden erinnern sich, dass die Albrecht-Buben Kalender hatten, in die sie Termine zum Spielen notierten.… Ungewöhnlich wird bald auch das Leben im Dorf um Tundrinsheide herum. Als Schutz vor der RAF wird in Beinhorn ein eigenes Polizeirevier installiert. Zwölf Beamte und zwei Autos patrouillieren die Straßen, die Kinder werden im Streifenwagen zur Schule gefahren, der Ort wird zur Burg der Albrechts.” https://www.cicero.de/innenpolitik/portraet-von-ursula-von-der-leyen-planet-roeschen/56367 (Fettungen von mir. Ich nehme an, dass das, was Constantin Magnis schreibt, gewissenhaft recherchiert ist und der Wahrheit entspricht. Eigentlich ist das, was ich lese, so un-heimelich, dass ich es kaum glauben kann.)
Ursula Albrecht wächst auf als Kind einer Vorzeige-Familie. Mit ihrem Umzug nach Deutschland werden sie und ihre Geschwister Teil einer medialen Inszenierung. Hauptdarsteller ist der vor der Kamera stets strahlende Ernst Albrecht, der sich gerne als Familienvater inszeniert. Albrecht, ab dem Jahr 1976 Ministerpräsident von Niedersachsen, ist der smarte, sportliche Typ. Einmal posiert er zusammen mit zwei Söhnen für den “Kicker“- im Fußballtrikot. https://www.spiegel.de/politik/ernst-albrecht-a-a114c50b-0002-0001-0000-000014327668 Nach Vorbild prominenter US-amerikanischer Politiker-Clans schmückt sich Albrecht mit der großen Familie, die, siehe wikipedia, schillernde Vorfahren vorweisen kann. Tochter Ursula knüpft später da an, durch die Heirat mit dem Mediziner Heiko von der Leyen im Jahr 1986 beschert sie der Familie den noch fehlenden Adelstitel – und wird als Politikerin noch erfolgreicher als ihr Vater.
Doch ist eine Familie unter diesen Bedingungen noch ein warmer, heimeliger Ort, ein Schutzraum? Robert Habeck sagte im Jahr 2018 in einem Interview mit dem dänischen Magazin GRÆNSEN: “Ich habe mal gelesen: Heimat ist da, wo man doof sein kann. Das klingt komisch, aber ich finde es genau richtig: Mit Menschen zusammen zu sein, wo man nicht erklären muss, wer man ist.“ https://www.nordschleswiger.dk/de/deutschland-suedschleswig/ich-bin-nicht-nur-da-zuhause-wo-meine-muttersprache-gesprochen-wird. Man kann es auch einfacher sagen: Heimat ist da, wo man so doof sein kann, wie man ist.
Die Albrecht-Kinder dürfen nie einfach nur doof sein, sondern müssen fleißig sein, zielstrebig und gehorsam. Schließlich schaut man auf sie. Sie dürfen sich nicht frei bewegen und werden von der Polizei zur Schule kutschiert. Die ersten Male mag das ja noch aufregend sein, aber dann? Wer will mit 15 noch zur Schule gebracht werden? Wie können Eltern bewaffneten Polizisten, die ständig um ihr eigenes Leben fürchten müssen, ihre Kinder anvertrauen? Personenschutz für Kinder, das hätte Ernst Albrecht bewusst sein müssen, erregt erst recht Aufmerksamkeit. Die bewachte Fahrt zur Schule gefährdet nicht nur Mitschülerinnen und Mitschüler, sondern macht die Sicherheitskräfte selber zur Zielscheibe – und das auf Kosten der Allgemeinheit..
Ernst Albrecht muss tatsächlich große Angst vor der RAF gehabt haben. Nicht ohne Grund, denn Albrecht war nicht zimperlich, was die Terrorabwehr betraf. So waren er und die damalige CDU-Landesregierung in einen -wie sich später herausstellen sollte- vom Verfassungsschutz fingierten Anschlag eingeweiht. “Als Celler Loch wurde die Aktion Feuerzauber[1] des niedersächsischen Verfassungsschutzes bekannt, bei der am 25. Juli 1978 ein Loch mit rund 40 Zentimeter Durchmesser in die Außenmauer der Justizvollzugsanstalt Celle gesprengt wurde. Damit wurde ein Anschlag zur Befreiung von Sigurd Debus vorgetäuscht, der als mutmaßlicher Terrorist der Rote Armee Fraktion (RAF) im Celler Hochsicherheitsgefängnis einsaß.” https://de.wikipedia.org/wiki/Celler_Loch Ernst Albrecht hätte, um seine Kinder tatsächlich zu schützen und ihnen ein halbwegs normales Leben zu ermöglichen, vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten müssen, spätestens im Jahr 1986, als der Journalist Ulrich Neufert die wahren Hintergründe der “Aktion Feuerzauber” aufgedeckt hat.
Doch Albrecht bleibt hart. Würde er seine Mit-Schuld eingestehen, würden auch die eigenen Kinder den Respekt vor ihm verlieren. So aber spielen die Kinder mit. Ihnen ist nicht zu verdenken, dass sie den Prominenten-Status genießen, denn die totale Kontrolle ist mit allerlei Annehmlichkeiten verknüpft. Sie beißen in den sauren Apfel und machen sich vor, dass er süß schmeckt.
Fotos der jungen Ursula Albrecht zeigen ein bildhübsches, selbstbewusstes Mädchen. Ursula vergöttert den Vater. “„Röschen“ hockt nachmittags auf der Haustreppe und wartet, bis ihr Vater nach Hause kommt.” Sie interessiert sich für alles, was den Vater interessiert, sogar für Landespolitik. “Während die Brüder bei Besprechungen rausgeschickt werden, erleben Besucher, wie Ursula unterm Schreibtisch ihres Vaters sitzen bleiben darf.” (cicero.de/ s.o.)
In Erziehungsfragen ist Albrechts Ehefrau Heidi Adele seine Verbündete. Vermutlich heißt er es gut, dass sie Sohn Harald ohne Handschuhe Brennnesseln pflücken lässt. Als sozial engagierte “Landesmutter” hat Heidi Adele Albrecht eine gute Presse. Da wird man schnell leutselig und plappert aus, was man am besten für sich behält. Dass sie ausgerechnet der BILD-Zeitung von ihrer demütigenden Erziehungsmaßnahme erzählt, vermutlich sogar als kleine Anekdote, wundert mich allerdings sehr. Ich gebe “ohne Handschuhe Brennnesseln pflücken Strafe” in die Suchmaschine ein und werde von einem Ergebnis überrascht, das mich nachdenklich stimmt.
Im Rahmen der Online-Ausstellung “Verfolgung von Jugendlichen im Nationalsozialismus”, die die Lebensläufe von Jugendlichen aus ganz Europa aufzeichnet, “die in der Zeit von 1933 bis 1945 von den Nationalsozialisten aus »rassischen«, politischen, religiösen und anderen Gründen verfolgt und teilweise sogar ermordet wurden…”, wird auch die Geschichte der 1925 in Łódź /Polen geborenen Widerstandskämpferin und Auschwitz-Überlebenden Batsheva Dagan erzählt. Die Jüdin Batsheva Dagan wurde im Jahr 1943 ins Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert, wo sie Zwangsarbeit verrichten musste, unter anderem im “Brennnessel-Kommando”.
“Bei ihrer ersten Arbeit im »Brennnessel-Kommando« musste Batsheva mit bloßen Händen, ohne Handschuhe, Brennnesseln pflücken, aus denen »Kaffee« für die Häftlinge gekocht wurde. Bei dieser schmerzhaften Arbeit wurden die Zwangsarbeiterinnen von einer jungen Aufseherin bewacht: Irma Grese. Diese hatte einen abgerichteten Hund, den sie auf die Häftlinge hetzte, wenn sie ihrer Meinung nach zu langsam arbeiteten. Auch schlug sie die Frauen zur Strafe ins Gesicht.” https://www.verfolgung-von-jugendlichen-im-ns.de/index.php/biographies/batsheva-dagan
Ausdrücklich möchte ich an dieser Stelle betonen, dass die promovierte Germanistin Heidi Adele Albrecht gewiss niemals mit den Nazis sympathisiert hat. Die Taten der KZ-Aufseherin Irma Grese lassen sich nur entfernt mit der Erziehungsmaßnahme von Frau Albrecht vergleichen. Während Irma Grese die jungen Zwangsarbeiterinnen systematisch und tagtäglich quälte, war die Bestrafung des Albrecht-Sohns eine Einzelaktion. Dennoch verurteile ich diese Aktion, bei der Sohn Harald nicht nur zu Gehorsam erzogen und bestraft, sondern vermutlich auch abgehärtet werden sollte. In keinem Fall hätte Heidi Adele Albrecht die Erziehungsmaßnahme öffentlich machen dürfen, denn als “Landesmutter” war sie eine einflussreiche Person und für viele Eltern ein Vorbild.
Der autoritäre Umgangston innerhalb der Familie und das permanente Streben nach öffentlicher Anteilnahme und Anerkennung war gewiss auch eine Reaktion auf einen schweren familiären Schicksalsschlag. Nur wenige Jahre zuvor war die heile Welt für eine Weile zusammengebrochen, als Ursula Albrecht im Alter von 13 Jahren ihre jüngere Schwester Benita-Eva verlor. Diese traumatische Erfahrung ist gewiss eine Ursache für die harte Gesundheitspolitik, die Ursula von der Leyen nach Verabschiedung aus der Bundespolitik als Vorsitzende der EU-Kommission weiter vorantreibt.
Moralisch bedenklich ist allerdings, auf welche Weise Ursula von der Leyen ihre persönliche Lebensgeschichte heranzieht, um als Vorsitzende der EU-Kommission dem Krebs in Europa den Kampf anzusagen. “Mit dem Hinweis auf ihre eigene Familiengeschichte hat die neue EU-Kommissionschefin dem Krebs in Europa den Kampf angesagt. „Als ich als Mädchen in Brüssel lebte, starb meine kleine Schwester im Alter von elf Jahren an Krebs“, sagte die 61-Jährige. „Ich erinnere mich an die enorme Hilflosigkeit meiner Eltern, aber auch der medizinischen Betreuer, die sich so liebevoll um sie kümmerten.“ ” https://www.aerzteblatt.de/archiv/211174/EU-Kommission-Von-der-Leyen-sagt-Krebs-den-Kampf-an Es sind rührselige Worte. mit denen sich von der Leyen zum Opfer stilisiert: Als ich ein kleines Mädchen war…
Der Tod eines Kindes ist so furchtbar, dass er das Leben der betroffenen Familie(n) vollkommen auf den Kopf stellt. Ich selber habe miterlebt, wie Anfang der 1960er Jahre meine damals zweijährige Großkusine Susanne binnen kürzester Zeit an Leukämie starb, was insbesondere für Susannes Schwester, aber auch für mich und meine Geschwister entsetzlich war. Wir hatten Angst, selber zu erkranken. Gleichzeitig waren wir eifersüchtig auf unsere Kusine, die in der Nachbarstadt lebte, denn unsere Mutter fuhr jeden Tag zu ihr. Für sie gab es in diesen traurigen Wochen nur ein Kind: Susanne.
Leukämie war Anfang der 1960er Jahre noch nicht behandelbar. Susannes Vater, selber Arzt, hat damals lebensverlängernde Maßnahmen wie Bluttransfusionen abgelehnt, um seiner Tochter weiteres Leid zu ersparen. Obwohl er der Krankheit gegenüber machtlos war, hat ihn wohl niemand (auch kein Erwachsenener) als “hilflos” empfunden- so wie Ursula Albrecht ihren “Übervater” Ernst Albrecht.
Vermutlich hat Ursula Albrecht ihren Vater bis zum Zeitpunkt des Todes ihrer Schwester für allmächtig gehalten. Jetzt bekommt das Bild einen Kratzer.
Ich halte die Generalmobilmachung gegen Krankheiten, und sei es gegen die von uns allen gefürchtete Krankheit Krebs, für gefährlich. Es führt schnell dazu, dass die Gesundheits-Politik allzu schwere Geschütze auffährt.
Das allzu schwere Geschütz ist in diesem Fall das totale Screening. “Mit einem neuen Ansatz für das Krebsscreening will die EU-Kommission die Mitgliedstaaten bei der Krebsvorsorge unterstützen. Ziel ist es, bis 2025 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger der EU, die für Brust-, Gebärmutterhals- und Darmkrebs-Screenings infrage kommen, ein solches Screening anzubieten. Das populationsbezogene systematische Krebsscreening soll zudem auf Lungen-, Prostata- und unter bestimmten Umständen auch auf Magenkrebs ausgeweitet werden.” https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/promoting-our-european-way-life/european-health-union/cancer-plan-europe_de#verbesserung-der-fr%C3%BCherkennung-von-krebs
Ich bin erleichtert, dass ich wenigstens eines der anvisierten Organe, die Prostata, nicht besitze. Dennoch bin ich alarmiert. Der “Sound” dieser Verlautbarung erinnert mich doch sehr an das “verbindliche Einlade- und Erinnerungswesen für Früherkennungsuntersuchungen“, Ursula von der Leyens familienpolitisches Vermächtnis aus dem Jahr 2009 (s.o.). Gewiss wird das Gesundheitsamt bei mir zuhause “nach dem rechten” schauen, wenn ich nicht zu den Untersuchungsterminen erscheine.
Frau Dr. med. Ursula von der Leyen empfehle ich, einmal Tempo und Verve zu drosseln und gründlich zu recherchieren. Denn es hat vor mehr als zwanzig Jahren eine großangelegte Studie gegeben, bei der im Rahmen der Früherkennung des Neuroblastoms nicht nur in Deutschland Millionen Kleinstkinder per Urin-Windeltest untersucht wurden. Die Folgen waren für einige der Kinder katastrophal. Da aber niemand von einer Katastrophe und nicht einmal einem medizinischen Skandal redet, werde ich es demnächst an dieser Stelle nachholen…
Natürlich ist die Krebsfrüherkennung, wenn sie nicht überspannt wird, vernünftig. Auch Impfungen sind sinnvoll, solange maßvoll geimpft wird und man den Menschen, der ja über große Selbstheilungskräfte verfügt bzw. sie als Heranwachsende/r erst noch ausbilden muss, nicht entmündigt. Denn Impfungen sind (auch) eine wirksame Möglichkeit, den Menschen körperlich und seelisch zu manipulieren. In der DDR war die Impfung der Massen (und insbesondere der Heranwachsenden) ein zentrales Mittel der Machtausübung. Unter der Losung “Der Sozialismus ist die beste Prophylaxe” setzte die DDR seit den 1950er Jahren “eine gesetzliche Impfpflicht durch, die immer umfassender wurde: gegen Pocken, Kinderlähmung, Diphterie, Tetanus, Keuchhusten, Tuberkulose und ab den 1970er-Jahren auch gegen die Masern. Empfohlen wurde, wie auch heutzutage, eine Grippe-Impfung. Bis zu ihrem 18. Lebensjahr bekamen Heranwachsende insgesamt 20 Schutzimpfungen – staatlich verordnet.” https://www.mdr.de/geschichte/ddr/politik-gesellschaft/gesundheit/impfen-impfpflicht-polio-epidemie-kinderlaehmung-100.html
Seit dem 1. März 2020 gilt in Deutschland das “Masernschutzgesetz”. Wie früher einmal in der DDR, wo die Masern-Impfpflicht Anfang der 1970er Jahre eingeführt wurde, ist sie jetzt in ganz Deutschland Pflicht. Das bedeutet, dass die Eltern aller Kinder, die über ein Jahr alt sind und eine Gemeinschaftseinrichtung wie KiTa, Kinder-Tagesgruppe oder Schule besuchen oder besuchen wollen, nachweisen müssen, dass die Kinder gegen Masern geimpft sind. Indirekt jedoch verpflichtet diese Impfung auch zur Mumps- und Rötelnimpfung, denn der Masern-Impfstoff ist in Deutschland nur in Kombination mit dem gegen Mumps und Röteln erhältlich.
Wie zu befürchten und nicht anders zu erwarten war, wurden alle Verfassungsbeschwerden gegen die Masern-Impfpflicht zurückgewiesen. Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale sind die wesentlichen Inhalte einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. August 2022 gut zusammengefasst:
“Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden gegen die Masern-Impfpflicht für Kinder zurückgewiesen und sie für verfassungsgemäß erklärt. Demnach stellt die Impfpflicht zwar einen Eingriff in das Elternrecht und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit dar. Diese Grundrechtseingriffe seien aber zumutbar und verhältnismäßig, um besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen. “Angesichts der sehr hohen Ansteckungsgefahr bei Masern und den … verbundenen Risiken eines schweren Verlaufs besteht eine beträchtliche Gefährdung … Dritter”, heißt es in der Urteilsbegründung.” https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/alles-zur-masernimpfpflicht-das-muessen-sie-jetzt-wissen-76370
Die Masern sind eine nicht zu unterschätzende Kinderkrankheit. Ich habe meine beiden Töchter (Jahrgang 1999 und 1995) auch deshalb gegen Masern impfen lassen, weil ich einen jungen Mann kannte, dessen Hörvermögen nach einer Masern-Erkrankung im frühen Kindesalter eingeschränkt ist. Leider wurden die beiden bei der Gelegenheit -weil es so üblich war- per Mehrfachimpfstoff (MMR) auch gegen Röteln und Mumps geimpft. Ich war vertrauensvoll und naiv. Mehrfachimpfungen sind lukrativ.
Wer sich (aus medizinischer Perspektive) ein umfassendes Bild von der Unvernunft der Masern-Impfpflicht machen will, dem sei folgende Internet-Seite dringend empfohlen: https://individuelle-impfentscheidung.de/aktuelles/masern-impfpflicht/seite-3.html?view=category&cHash=298e1393af328bb62820f2bb85752344
Das Bundesministerium für Gesundheit klärt auf:

Eine allgemeine Impflicht, wie es sie seit 2020 gibt, ist unverhältnismäßig. Selbst das Bundesverfassungsgericht räumt ein, dass die Impfpflicht einen “Eingriff in das Elternrecht und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit” darstellt. Doch ist nicht der Impfakt selber unter Umständen ein Angriff auf die körperliche (und seelische!) Unversehrtheit des Kindes?
Kurz vor der “Pandemie” begegnete ich einem Nippeser Bekannten. Er war in großer Sorge um seine Tochter, die im Sommer 2020 eingeschult werden sollte. Das Mädchen, so erzählte er mir, habe eine so schwere Allergie, dass im Falle einer Masern-Impfung mit einem allergischen Schock zu rechnen sei. Man habe ihm gesagt, dass man das Mädchen dennoch impfen müsse. Aber die Familie könne beruhigt sein. Das Mädchen werde im Krankenhaus geimpft, da stünden im Notfall die Experten bereit. Außerdem könne das Kind im Krankenhaus nach der Impfung weiter beobachtet werden.
Was er mir erzählte, war so entsetzlich, dass ich es kaum glauben mochte. Ein allergischer Schock verletzt den Menschen nicht nur physisch, sondern auch psychisch. Wie kann man unter dem Vorwand, ein Kind schützen zu wollen, in Kauf nehmen, dass es möglicherweise großes Leid erfährt? Unter diesen Umständen wird dem Kind physisch und psychisch Gewalt angetan. Und wenn es schon eine Impfpflicht gibt, wäre dann nicht die Herdenimmunität dazu da, Kindern wie der Tochter meines Bekannten die Impfung zu ersparen und sie vor den unzumutbaren Begleitumständen der “Schutzimpfung” zu schützen?
Später habe ich im Internet einen Text mit den immer noch gültigen Empfehlungen des RKI gefunden, der bestätigt, was mein Bekannte mir erzählt hat. “Ausschließlich Kinder mit klinisch sehr schwerer Hühnereiweißallergie (z.B. anaphylaktischer Schock nach Genuss von geringsten Mengen von Hühnereiweiß) sollten unter besonderen Schutzmaßnahmen und anschließender Beobachtung (ggf. im Krankenhaus) geimpft werden.” https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/MMR/FAQ10.html
Leben wir noch in einer Demokratie? Die Empfehlungen des RKI sind, wie ich finde, nicht nur undemokratisch, sondern menschenverachtend.
Ich denke, es ist (aus vielerlei Gründen) höchste Zeit für eine Aufhebung der Masern-Impfpflicht. Ein Gerichtsurteil aus dem Sommer 2022, das ermöglicht, dass ein dreijähriges Kind nach Impfung mit einem Einfach-Impfstoff, der in der Schweiz besorgt wurde, in den Kindergarten gehen darf, ist ein Armutszeugnis für die deutsche Gesundheitspolitik, aber dennoch ein kleines Hoffnungszeichen. https://individuelle-impfentscheidung.de/aktuelles/detail/eilantrag-einzelimpfstoff-aus-der-schweiz.html Aber es sollte (und wird hoffentlich) andere Wege geben als den Rechtsweg.